Gute Nachrichten für alle, die in Italien gerne mit dem Fahrrad unterwegs sind: Ein neues Dekret sorgt für Erleichterungen beim Transport von Fahrrädern auf Autoheckträgern. Wer schon einmal in Italien mit dem Fahrrad unterwegs war, kennt die strengen Vorschriften und Regelungen, die vor allem für deutsche Urlauber oft verwirrend waren. Die Vorschriften zur Anbringung von Fahrradträgern am Fahrzeug hatten sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Mit den Änderungen, die das neue Dekret mit sich bringt, wird der Fahrradtransport nun einfacher, sicherer und übersichtlicher. Eine ehemals umstrittene Regelung, die für Unmut sorgte, wurde mittlerweile abgeschafft. Stattdessen ist ein neues Dekret in Kraft getreten, das rückwirkend zum 1. Januar 2025 gilt und Klarheit schafft.
Bislang mussten Fahrradträger in Italien mit speziellen Warntafeln markiert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Regelung war für viele Reisende eine Herausforderung, da oft nicht klar war, welche Warntafel zu verwenden ist und welche Anforderungen diese erfüllen muss. Das neue Dekret vereinfacht die Regelungen und bringt klare Vorgaben, die sich leicht umsetzen lassen.
Die Warntafelpflicht galt bisher vor allem für Fahrzeuge, die überstehende Ladung transportieren oder Anhänger ziehen. Diese Tafeln, rot-weiß gestreifte Metall- oder Kunststoffplatten, mussten gut sichtbar angebracht werden, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Italien hat diese Pflicht nun für bestimmte Fahrzeugkategorien und Transportsituationen abgeschafft. Vor allem in der Freizeit- und Tourismusbranche, etwa bei Fahrradträgern oder kleineren Anhängern, wird dies als deutliche Erleichterung wahrgenommen.
Das Dekret regelt die Nutzung abnehmbarer Systeme wie Gepäckträger, Skiträger und Fahrradträger, die am Fahrzeugheck angebracht und auf der Anhängerkupplung montiert sind.
Breitenbegrenzung: Diese Strukturen dürfen nicht über die Fahrzeugbreite hinausragen. Bei überstehender Ladung gelten spezifische Vorschriften aus Artikel 164 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes.
Kennzeichen: Das Kennzeichen des Fahrzeugs oder ein Wiederholungskennzeichen muss korrekt auf dem Produkt angebracht werden, wenn diese die Sicht auf das ursprüngliche Kennzeichen blockiert.
Verantwortung des Nutzers: Der Fahrer ist für die korrekte Montage der Strukturen, die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung sowie die ordnungsgemäße Anbringung des Kennzeichens verantwortlich.
Erweiterte Regeln: Für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) gelten zusätzliche Anforderungen, wenn diese Strukturen die Beleuchtung, Signaleinrichtungen oder das Kennzeichen verdecken.
Das Dekret verweist auf EU-Verordnungen und UNECE-Regelungen, um Einheitlichkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Wer dies selber nachlesen möchte findet die Veröffentlichung in italienischer Sprache hier
Das Dekret des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr vom 19. Dezember 2024, das in der Gazzetta Ufficiale Nr. 16 am 21. Januar 2025 unter der Redaktionsnummer 25A00299 veröffentlicht wurde, regelt die Nutzung von Warntafeln wie folgt:
Ausnahmen von der Pflicht:
Kleinere Fahrradträger, sofern sie nicht mehr als 30 cm über das Fahrzeug hinausragen.
Fortbestand der Pflicht:
Fahrzeuge mit dauerhaft überstehender Ladung, unabhängig von der Art der Befestigung.
Transporte mit einer Überschreitung der Fahrzeugbreite oder -länge von mehr als 50 cm.
Gewerbliche Nutzfahrzeuge und internationale Transporte, die besonderen Sicherheitsstandards unterliegen.
Wichtig: Für Fahrradträger, die nicht an der Anhängerkupplung befestigt werden, gilt die Erleichterung nicht.
Eine Warntafel sollte aus Metallblech bestehen, eine Mindestgröße von 50 x 50 Zentimetern aufweisen und mit rot-weißen Streifen (fünf rote Schraffierungen) versehen sein. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht wird mit einer Geldstrafe von 87 Euro geahndet.
Das neue Dekret macht den Fahrradtransport in Italien deutlich einfacher. Urlauber können nun ohne den bisherigen bürokratischen Aufwand ihre Fahrräder sicher und legal mitnehmen. Besonders für Radfahrer, die Italiens landschaftliche Schönheit auf zwei Rädern erkunden möchten, ist dies eine erfreuliche Nachricht. Ob in den Alpen, entlang der Küste oder durch die sanften Hügel der Toskana – der Fahrradtransport war noch nie so unkompliziert.
Italien legt großen Wert auf Verkehrssicherheit, und überstehende Ladung wie Fahrräder stellt ein erhöhtes Risiko dar. Die Warntafeln sollen andere Verkehrsteilnehmer auf die Ladung aufmerksam machen und so Unfälle vermeiden. Dank des neuen Dekrets ist dieser Sicherheitsaspekt nun standardisiert und einfacher umzusetzen.
Auch mit den neuen Regelungen gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten, um sicher und stressfrei zu reisen:
Das neue Dekret ist ein großer Schritt, um den Fahrradtransport in Italien sowohl für Einheimische als auch für Touristen zu vereinfachen. Die einheitliche Regelung schafft Klarheit und reduziert mögliche Missverständnisse, die bisher zu Bußgeldern führen konnten.
Für alle Radfreunde bedeutet dies: Packen Sie Ihre Fahrräder ein und machen Sie sich bereit, Italien auf zwei Rädern zu erkunden! Von den Dolomiten über die Toskana bis hin zu den Küsten von Sardinien und Sizilien – das Land bietet unzählige Möglichkeiten für unvergessliche Radtouren.
Mit den neuen Regelungen steht einer entspannten Reise nichts mehr im Weg. Also, Fahrrad auf den Heckträger, Warntafel anbringen und auf nach Italien – die schönsten Radstrecken warten!